Mundraub:kostenlos Obst ernten, wo es erlaubt ist

Äpfel, Kirschen, Brombeeren und Walnüsse wachsen oft ungenutzt am Wegesrand. Die Karte von mundraub.org zeigt, wo. Hier steht, wann Pflücken erlaubt ist und wann was reif ist.

Komplett kostenlos

4,0 / 5

Die größte deutschsprachige Karte für essbare Landschaften. Kostenlos und spannend, aber nur saisonal nützlich, und nicht jeder eingetragene Baum darf ohne Weiteres beerntet werden.

Zu mundraub.org Kein Partnerlink
Kosten
0 €, spendenfinanziert
Fundorte
über 100.000
Apps
Android und iOS
Inhalte
Obst, Nüsse, Wildkräuter
Extras
Ernteaktionen, Touren, Schnittkurse

Vorweg ehrlich: Ich habe mundraub nicht selbst ausprobiert. Diese Seite erklärt die Plattform nach ihren eigenen Angaben und fasst zusammen, was Ratgeber zur Rechtslage beim Obstpflücken schreiben. Sie ist keine Rechtsberatung.

Was ist mundraub?

mundraub.org bezeichnet sich als die größte deutschsprachige Plattform für essbare Landschaften. Auf einer Karte tragen Nutzer Obstbäume, Nusssträucher und Wildkräuter ein, die sonst ungenutzt bleiben. Nach eigenen Angaben sind es über 100.000 Fundorte. Dazu organisiert mundraub Ernteaktionen, pflanzt Obstwiesen, bietet Schnittkurse und Touren durch die essbare Stadt. Die Plattform ist kostenlos und finanziert sich über Spenden.

So findest du Bäume in deiner Nähe

  1. Karte öffnenIm Browser auf mundraub.org oder in der App für Android und iOS.
  2. Fundort auswählenZu jedem Eintrag stehen Art, Lage und oft Hinweise anderer Nutzer.
  3. Vor Ort prüfenIst der Baum frei zugänglich? Gibt es ein Schild, ein gelbes Band oder einen Zaun? Im Zweifel nachfragen.
  4. Selbst eintragenWer einen neuen Baum entdeckt, kann ihn für andere auf der Karte ergänzen.

Erntekalender: Wann was reif ist

Erntekalender Wann was reif ist Grobe Erntezeiten in Deutschland, je nach Region und Wetter früher oder später
Frucht JFMAMJJASOND
Bärlauch
Holunderblüten
Kirschen
Johannisbeeren
Mirabellen, Pflaumen
Brombeeren
Holunderbeeren
Birnen
Äpfel
Walnüsse
Hagebutten
Quitten

Was ist beim Pflücken erlaubt?

Der Name täuscht: Den Straftatbestand „Mundraub“ gibt es seit 1975 nicht mehr. Wer unerlaubt fremdes Obst nimmt, kann heute wegen Diebstahls belangt werden. Entscheidend ist deshalb, wem der Baum gehört.

  • ErlaubtWenn der Eigentümer zustimmt, etwa durch ein Schild, ein gelbes Band am Stamm oder eine kommunale Erntekarte.
  • HandstraußregelWild wachsende Früchte darfst du an Orten ohne Betretungsverbot in kleinen Mengen für den eigenen Bedarf pfleglich sammeln (§ 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz). Nicht in Obstgärten, Plantagen und bei geschützten Arten.
  • Nicht erlaubtPrivatgrundstücke betreten, über den Zaun pflücken oder gewerblich ernten ohne Genehmigung.

Die Spielregeln

So machst du es richtig

  • Eigentum klärenNur ernten, wo es ausdrücklich erlaubt ist oder der Baum frei zugänglich und freigegeben ist.
  • Nur für den EigenbedarfSo viel, wie du selbst brauchst. Anderen etwas übrig lassen.
  • TeilenÜber die Karte neue Fundorte für andere eintragen.

Das lässt du bleiben

  • Äste abbrechenBäume und Sträucher sorgfältig behandeln, nichts abreißen oder abschneiden.
  • In Schutzgebieten sammelnFundorte in Schutzgebieten sind bei mundraub nicht zulässig.
  • Gewerblich erntenWer verkaufen will, braucht eine Genehmigung.

Tipps für die Ernte

  • Beutel und Behälter mitnehmenWeiche Früchte wie Brombeeren in festen Dosen, Äpfel im Stoffbeutel.
  • Gründlich waschenGerade an Straßen und Wegen, an denen Hunde unterwegs sind.
  • Haltbar machenEinkochen, einfrieren oder zu Saft, Mus und Marmelade verarbeiten.
  • Nur ernten, was du sicher erkennstVor allem bei Wildkräutern und Beeren gibt es giftige Doppelgänger.

Häufige Fragen zu Mundraub

mundraub.org ist eine kostenlose Plattform mit einer Karte von Obstbäumen, Nusssträuchern und Wildkräutern, die frei zugänglich sind. Nach eigenen Angaben sind über 100.000 Fundorte eingetragen. Es gibt die Karte im Browser und als App für Android und iOS.

Den früheren Straftatbestand „Mundraub“ gibt es seit 1975 nicht mehr. Wer unerlaubt fremdes Obst nimmt, kann heute wegen Diebstahls belangt werden. Erlaubt ist das Ernten, wenn der Eigentümer zustimmt, etwa durch ein Schild oder ein gelbes Band am Stamm, oder wenn die Gemeinde Bäume ausdrücklich freigibt.

Nicht automatisch. Auch Straßenbäume gehören jemandem, oft der Gemeinde. Erlaubt ist es nur, wenn die Gemeinde die Ernte freigibt, zum Beispiel per Schild, Erntekarte oder gelbem Band. Ohne solchen Hinweis lässt du die Früchte besser hängen.

Nach § 39 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz darfst du wild wachsende Pflanzen und Früchte an Orten ohne Betretungsverbot in geringen Mengen für den eigenen Bedarf pfleglich entnehmen. Das gilt nicht für Obstgärten, Plantagen und bewirtschaftete Flächen und nicht für geschützte Arten.

Nein. Die Karte und die Apps sind kostenlos, die Plattform finanziert sich über Spenden.

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Transparenz: Der Link zu mundraub ist kein Partnerlink. Angaben zur Plattform laut mundraub.org, Rechtliches nach t-online, Utopia und ÖKO-TEST, Stand 26.10.2026. Keine Rechtsberatung: Im Zweifel bei Eigentümer oder Gemeinde nachfragen.