Das Wichtigste in Kürze
- Im Minijob darfst du 2026 bis 603 € im Monat verdienen, ab 2027 bis 633 €.
- Du zahlst nur 3,6 % Rentenbeitrag (im Haushalt 13,6 %) oder lässt dich befreien. Steuern zahlt meist der Arbeitgeber.
- Neben einem Hauptjob ist ein Minijob abgabenfrei.
- Du hast Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Lohn bei Krankheit.
- Ab 2027 steigen die Abgaben für Arbeitgeber, eine Abschaffung wird diskutiert.
Verdienstgrenze 2026 und 2027
Ein Minijob, offiziell geringfügige Beschäftigung, ist ein Job mit einem Verdienst bis zur Minijob-Grenze. Sie ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet. Das entspricht 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn.
| Wert | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn pro Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 € | 633 € |
| Minijob-Grenze pro Jahr | 7.236 € | 7.596 € |
| Stunden pro Monat zum Mindestlohn | rund 43 | rund 43 |
| Übergangsbereich (Midijob) | 603,01 bis 2.000 € | 633,01 bis 2.000 € |
Entscheidend ist der Jahresdurchschnitt. Schwankungen sind erlaubt, zum Beispiel 620 € in einem Monat und 500 € in einem anderen. Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt mit. Steuerfreie Pauschalen wie die Übungsleiterpauschale werden dagegen nicht angerechnet.
Überschreiten der Grenze: Nur wenn es unvorhersehbar ist, etwa als Krankheitsvertretung, darfst du in höchstens 2 Monaten pro Jahr mehr verdienen, bis zum Doppelten der Grenze (2026: 1.206 €). Ansonsten wird aus dem Minijob ein Midijob mit Sozialabgaben.
Falle Arbeit auf Abruf: Steht im Vertrag keine feste Wochenarbeitszeit, gelten laut Gesetz 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Das wären rund 1.205 € im Monat, also kein Minijob mehr. Achte darauf, dass deine Stunden im Vertrag stehen.
Was sich 2027 ändert und was nur geplant ist
Rund um Minijobs ist gerade viel in Bewegung. Nicht alles, was in den Nachrichten steht, ist schon beschlossen:
- beschlossenMinijob-Grenze steigt auf 633 €ab 01.01.2027
- beschlossen, Satz noch offenKrankenversicherungs-Pauschale des Arbeitgebers steigt von 13 % auf voraussichtlich 17,5 %ab 01.01.2027
- GesetzentwurfPauschsteuer steigt von 2 % auf 5 %ab 01.01.2027
- KabinettsentwurfPflege-Pauschale für Arbeitgeber (3,6 % bzw. 1,5 % im Haushalt)ab 01.01.2028
- nur Empfehlung der RentenkommissionMinijob-Sonderstatus abschaffen, außer für Schüleroffen
Für dich als Minijobber ändert sich durch die höheren Pauschalen erst einmal nichts, sie zahlt der Arbeitgeber. Möglich ist aber, dass Arbeitgeber weniger Minijobs anbieten oder lieber Midijobs vergeben. Ich aktualisiere die Seite, sobald neue Beschlüsse feststehen.
Abgaben und Kosten für den Arbeitgeber
Beim Minijob zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale. In Privathaushalten sind sie deutlich niedriger, damit Haushaltshilfen nicht schwarz beschäftigt werden:
| Abgabe | Gewerblich | Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung | 15 % | 5 % |
| Pauschsteuer | 2 % | 2 % |
| Umlage Krankheit (U1) | 0,8 % | 0,8 % |
| Umlage Mutterschaft (U2) | 0,22 % | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | – |
| Unfallversicherung | je nach Berufsgenossenschaft | 1,6 % |
| Summe | 31,17 % + Unfallversicherung | 14,62 % |
Bei 603 € kostet ein gewerblicher Minijob den Arbeitgeber also rund 791 € im Monat plus Unfallversicherung, im Privathaushalt rund 691 €. Privathaushalte können zusätzlich 20 % der Kosten, höchstens 510 € im Jahr, direkt von ihrer Steuer abziehen. Die Krankenversicherungs-Pauschale entfällt, wenn du privat versichert bist.
Rentenversicherung: zahlen oder befreien?
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der volle Beitrag liegt bei 18,6 %. Davon trägt der Arbeitgeber 15 % (im Haushalt 5 %), du zahlst den Rest: 3,6 % im gewerblichen Minijob, 13,6 % im Haushalt. Liegt dein Lohn unter 175 €, wird der Beitrag mindestens auf 175 € berechnet.
| Situation | Dein Beitrag pro Monat | Mehr Monatsrente |
|---|---|---|
| Rentenversicherungspflichtig (Standard) | 21,71 € (gewerblich) bzw. 82,01 € (Haushalt) | +5,92 € |
| Befreit, gewerblicher Minijob | 0 € | +4,78 € |
| Befreit, Minijob im Privathaushalt | 0 € | +1,59 € |
Befreien lassen kannst du dich mit einem kurzen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Dann bekommst du etwas mehr netto, verlierst aber den vollen Anspruch auf Reha, Erwerbsminderungsrente, Riester-Förderung und volle Wartezeit. Neu seit 01.07.2026: Du kannst die Befreiung einmalig für die Zukunft aufheben. Rentenwerte: eigene Berechnung mit dem Rentenwert ab 01.07.2026 von 42,52 €.
Steuern im Minijob
Meist zahlt der Arbeitgeber eine Pauschsteuer von 2 % an die Minijob-Zentrale. Für dich ist der Minijob dann steuerfrei und gehört nicht in die Steuererklärung. Alternativ kann der Arbeitgeber nach deiner Steuerklasse abrechnen, dann taucht der Minijob in der Anlage N auf. Für Schüler und Studenten ohne weiteres Einkommen fällt dabei in der Regel keine Steuer an.
Mehrere Jobs: Hauptjob, Midijob, zweiter Minijob
| Situation | Regel |
|---|---|
| Mehrere Minijobs ohne Hauptjob | Erlaubt, solange alle zusammen höchstens 603 € bringen. Darüber werden alle Jobs sozialversicherungspflichtig. |
| Ein Minijob neben dem Hauptjob | Erlaubt und bleibt abgabenfrei für dich. |
| Zwei oder mehr Minijobs neben dem Hauptjob | Nur der zuerst begonnene bleibt frei. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. |
| Minijob beim eigenen Arbeitgeber | Nicht möglich: Er wird mit dem Hauptjob zu einem Arbeitsverhältnis zusammengefasst. |
| Minijob neben Midijob | Ein Minijob ist möglich, weil der Midijob als versicherungspflichtiger Hauptjob zählt. |
Kurzfristige Beschäftigung
Neben dem 603-€-Minijob gibt es den kurzfristigen Minijob: höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, in der Landwirtschaft seit 2026 bis 15 Wochen oder 90 Tage. Eine Verdienstgrenze gibt es nicht, es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Versteuert wird nach Steuerklasse oder pauschal mit 25 %. Typisch sind Saisonjobs, Ernte oder Aushilfen im Sommer. Wer arbeitslos gemeldet ist, kann über 603 € keinen kurzfristigen Minijob machen.
Deine Rechte als Minijobber
Minijobber sind ganz normale Arbeitnehmer in Teilzeit. Für sie gilt fast das komplette Arbeitsrecht:
- Mindestlohn13,90 € pro Stunde, ab 2027 14,60 €. Ausnahme: Minderjährige ohne Berufsabschluss.
- Bezahlter UrlaubArbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6. Wer an 2 Tagen pro Woche arbeitet, hat 8 Urlaubstage im Jahr.
- Lohn bei KrankheitBis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung, ab der 5. Woche im Job. Auch Feiertage werden bezahlt.
- Schriftliche ArbeitsbedingungenLohn und Arbeitszeit müssen dir spätestens am ersten Arbeitstag schriftlich vorliegen.
- KündigungsschutzWie bei allen Beschäftigten: nach 6 Monaten im Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten.
Minijob für Schüler, Studenten, Rentner und Arbeitslose
| Gruppe | Was gilt |
|---|---|
| Schüler | Ab 13 Jahren leichte Arbeiten, in den Ferien bis 8 Stunden am Tag, höchstens 20 Ferien-Arbeitstage im Jahr. Kein Mindestlohn unter 18. Das Kindergeld bleibt. |
| Studenten | Minijob, kurzfristige Beschäftigung oder Werkstudentenjob. Das BAföG wird bei 603 € im Monat nicht gekürzt. |
| Rentner | Zur Altersrente darfst du unbegrenzt hinzuverdienen. Ab der Regelaltersgrenze gibt es keine Rentenversicherungspflicht mehr. |
| Arbeitslosengeld | 165 € im Monat bleiben anrechnungsfrei. Du musst unter 15 Stunden pro Woche arbeiten und den Job melden. |
| Grundsicherungsgeld | Seit 01.07.2026 der neue Name für das Bürgergeld. Bei 603 € Lohn bleiben dir 208,90 € frei, der Rest wird angerechnet. |
| Familienversicherung | Mit einem Minijob bis 603 € im Monat bleibst du familienversichert. |
| Elternzeit | Bis 32 Stunden pro Woche erlaubt. Bei einem anderen Arbeitgeber brauchst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. |
Wo du Minijobs und Nebenjobs am besten findest
Die größte Auswahl mit einem echten Minijob-Filter hat die Jobbörse der Arbeitsagentur: Am 27.10.2026 waren dort 27.701 Minijob-Stellen eingestellt. Bei Kleinanzeigen gibt es noch mehr Treffer, allerdings ohne Filter und mit vielen unseriösen Angeboten. Mein Ranking:
Jobbörsen und Wege zum Minijob
- 1
Jobbörse der Arbeitsagentur
Staatliche JobbörseMinijob-Stellen 27.701
Details
- eigener Filter für Minijobs
- kombinierbar mit Filter Homeoffice
- für alle Zielgruppen
- 2
Indeed
Suchmaschine für JobsStellen sehr viele, aus vielen Quellen
Details
- sammelt Anzeigen von Firmen und Börsen
- Suchbegriff „Minijob“ plus Ort
- Job-Alerts per E-Mail
- 3
Kleinanzeigen
Lokale AnzeigenTreffer „Minijob“ 33.257
Details
- viele private und lokale Angebote
- kein Minijob-Filter
- Vorsicht: hohes Betrugsrisiko
- 4
Haushaltsjob-Börse
Minijob-ZentraleFür Jobs in Privathaushalten
- 5
Zenjob
App für StudierendeArbeitsform kurzfristige Schichten
Details
- für eingeschriebene Studierende ab 18
- Schichten per App buchen
- laut Zenjob über 40 Städte
- 6
jobvalley
Studierende und Schülerfrüher Studitemps, dazu Jobmensa
Details
- Nebenjobs und Werkstudentenstellen
- Börse Jobmensa auch für Schüler
- beste Bewertung im Vergleich
- 7
Studierendenwerk und Uni
Vor OrtKosten kostenlos
Details
- Jobvermittlung vieler Studierendenwerke
- Aushänge am Campus und beim AStA
- oft Jobs direkt an der Uni
- 8
Direkt nachfragen
Ohne BörseWo Handel, Gastro, Betriebe
Details
- Aushänge im Supermarkt beachten
- Karriereseiten großer Ketten
- Netzwerk: Freunde, Nachbarn, Verein
Abseits der Börsen lohnt sich der direkte Weg: Viele Supermärkte, Bäckereien und Restaurants suchen per Aushang, und eine kurze Nachfrage im Laden führt oft schneller zum Job als jede Bewerbung. Bewertungen laut Trustpilot, abgerufen am 27.10.2026. Keiner der Links ist ein Partnerlink.
Minijobs im Homeoffice
Ein Minijob von zu Hause funktioniert rechtlich genauso wie im Büro: gleiche Grenze, gleiche Abgaben, gleiche Rechte. Auch der Unfallschutz gilt im Homeoffice im gleichen Umfang. Das Angebot ist aber klein: Von den 27.701 Minijobs in der Jobbörse der Arbeitsagentur hatten nur 143 die Option Homeoffice, gut 0,5 %. Diese Tätigkeiten eignen sich am besten:
- Kundenservice und Chat-SupportAnfragen per Telefon, Chat oder E-Mail beantworten. Gute Deutschkenntnisse und Geduld sind wichtiger als Erfahrung. Suchbegriffe: Kundenservice, Chat-Support.
- Dateneingabe und BackofficeDaten pflegen, Dokumente digitalisieren, Termine koordinieren. Sorgfalt und sicherer Umgang mit Excel helfen. Suchbegriffe: Dateneingabe, Backoffice, Bürohilfe.
- Online-NachhilfeSchüler per Videocall unterstützen. Für Studierende und Lehrkräfte ein Klassiker. Suchbegriffe: Nachhilfe online.
- Social MediaBeiträge planen und Kommentare beantworten, etwa für kleine Firmen oder Praxen. Suchbegriffe: Social Media, Community.
- Texte und LektoratProdukttexte schreiben oder Texte korrigieren. Geht auch freiberuflich statt als Minijob. Suchbegriffe: Texter, Lektorat, Content.
- Virtuelle AssistenzE-Mails, Termine und Reisen für Selbstständige organisieren. Suchbegriffe: Assistenz, Office-Management.
- Buchhaltung vorbereitenBelege sortieren und in die Buchhaltungssoftware eingeben, oft für Handwerksbetriebe. Suchbegriffe: Buchhaltung, Belegerfassung.
- Webshop-PflegeProdukte einstellen, Bilder und Preise aktualisieren, Bestellungen bearbeiten. Suchbegriffe: Onlineshop, E-Commerce.
So suchst du am besten: In der Jobbörse der Arbeitsagentur die Filter „Minijob“ und „Homeoffice“ kombinieren und die Suchbegriffe oben ausprobieren. Bezahlt wird mindestens der Mindestlohn von 13,90 €, im Schnitt verdienen Minijobber laut Statistischem Bundesamt 14,81 € pro Stunde.
Finger weg bei
- Vorkasse, Startpaket oder Material, das du kaufen sollst
- Video-Ident oder Bankkonto als „Testauftrag“
- Kontakt nur per WhatsApp oder Telegram
- Pakete annehmen und weiterschicken
So sehen seriöse Jobs aus
- Firma mit Impressum und Adresse
- Arbeitsvertrag mit Stunden und Lohn
- Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt ausdrücklich vor angeblichen Nebenjobs, bei denen du per Video-Ident ein Konto eröffnen sollst: Das Konto wird dann für Geldwäsche oder Kredite auf deinen Namen genutzt. Wer Pakete für Fremde annimmt und weiterschickt, macht sich laut Polizei Berlin sogar strafbar. Wer lieber freiberuflich von zu Hause arbeitet, etwa als Texter, findet Ideen auf meinen Seiten zu Texte schreiben und Microjobs.
Vor- und Nachteile des Minijobs
Das spricht dafür
- Kaum AbzügeGewerblich zahlst du nur 3,6 % Rentenbeitrag, nach Befreiung gar nichts. Steuern trägt meist der Arbeitgeber.
- Volle ArbeitnehmerrechteMindestlohn, Urlaub, Lohn bei Krankheit und Kündigungsschutz wie in jedem anderen Job.
- Rente inklusiveEin Jahr Minijob bringt rund 5,92 € mehr Monatsrente und zählt für Wartezeiten und Reha.
- Flexibel kombinierbarNeben Hauptjob, Studium, Rente oder Elternzeit.
Das spricht dagegen
- Feste ObergrenzeMehr als 603 € im Monat sind nur im Ausnahmefall erlaubt.
- Keine eigene KrankenversicherungDer Minijob versichert dich nicht. Du brauchst Familien-, Studenten- oder eigene Versicherung.
- Kein ArbeitslosengeldMinijobs zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.
- Unsichere ZukunftDie Abgaben für Arbeitgeber steigen 2027, eine Abschaffung wird diskutiert.
Zum Schluss ein paar Zahlen: Ende Juni 2026 gab es laut Minijob-Zentrale rund 6,96 Millionen Minijobber, die meisten im Handel (1,05 Mio.) und in der Gastronomie (0,95 Mio.). 55,9 % der gewerblichen Minijobber sind Frauen, im Privathaushalt sogar 86,5 %.
Häufige Fragen zum Minijob
Höchstens 603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt: Ein Monat mit 620 € ist kein Problem, wenn ein anderer darunter liegt. Ab 01.01.2027 steigt die Grenze auf 633 €, weil der Mindestlohn auf 14,60 € steigt.
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, nur die Verdienstgrenze. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind das rund 43 Stunden im Monat oder 10 Stunden pro Woche. Bei 15 € Stundenlohn sind es gut 9 Stunden pro Woche.
Liegt dein Verdienst im Schnitt über 603 €, wird der Job sozialversicherungspflichtig (Midijob). Erlaubt ist nur ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens 2 Monaten pro Jahr, etwa als Krankheitsvertretung, und höchstens bis zum Doppelten der Grenze.
Nein, wenn der Arbeitgeber die 2-%-Pauschsteuer zahlt, was meistens der Fall ist. Nur wenn er nach deiner Steuerklasse abrechnet, gehört der Minijob in die Anlage N.
Ja, einen. Er bleibt für dich steuer- und abgabenfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig. Beim eigenen Arbeitgeber ist ein zusätzlicher Minijob nicht möglich.
Für gewerbliche Minijobs meist ja. Für 21,71 € im Monat bei 603 € Lohn bekommst du pro Jahr Minijob rund 5,92 € mehr Rente statt 4,78 €, dazu Anspruch auf Reha, Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung. Seit 01.07.2026 kannst du eine Befreiung außerdem einmalig rückgängig machen.
Beschlossen ist das nicht. Die Rentenkommission hat im Juni 2026 empfohlen, den Sonderstatus abzuschaffen, außer für Schüler. Einen Gesetzentwurf gibt es dazu nicht. Fest steht aber: Ab 2027 steigen die Abgaben für Arbeitgeber.
Bei einem gewerblichen Minijob rund 31,2 % Abgaben plus Unfallversicherung, bei 603 € also rund 791 € im Monat. Im Privathaushalt sind es nur 14,62 %, zusätzlich können 20 % der Kosten bis 510 € im Jahr von der Steuer abgezogen werden.
Ja. Die Formel lautet Arbeitstage pro Woche × 24 ÷ 6. Wer an 3 Tagen pro Woche arbeitet, hat mindestens 12 bezahlte Urlaubstage im Jahr.
