Brutto-Netto-Rechner

Was bleibt wirklich vom Gehalt? Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben für 2026, in allen Steuerklassen.

Deine Angaben

€/Monat

Gesetzlich krankenversichert, Werte für 2026. Das Jahresbrutto beträgt 48.000 €.

Netto pro Monat

2.606 €

Netto im Jahr31.266 €

Wohin dein Brutto von 4.000 € fließtAbgaben 34,9 %

Netto 2.606 €Steuern 525 €Sozialabgaben 870 €
Lohnsteuer525 €kein Soli
Rente und Arbeitslosen­vers.424 €Arbeitnehmeranteil
Kranken und Pflege446 €Arbeitnehmeranteil

Details

Postenpro MonatHinweis
Bruttogehalt4.000 €laut Arbeitsvertrag
Lohnsteuer−525 €nach Steuerklasse und Tarif 2026
Solidaritätszuschlag–erst ab hoher Lohnsteuer fällig
Kirchensteuer–8 oder 9 % der Lohnsteuer
Rentenversicherung−372 €9,3 % bis zur Bemessungsgrenze
Arbeitslosenversicherung−52 €1,3 %
Krankenversicherung−350 €7,3 % plus halber Zusatzbeitrag
Pflegeversicherung−96 €1,8 %, kinderlos 2,4 %
Netto2.606 €wird überwiesen

So rechnet der Brutto-Netto-Rechner

Vom Bruttogehalt gehen zwei Arten von Abzügen ab: Steuern und Sozialabgaben. Der Rechner zieht zuerst die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Danach berechnet er die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 und deiner Steuerklasse, dazu Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Bei Gehältern zwischen 603 und 2.000 € im Monat gilt der Übergangsbereich: Die Sozialabgaben werden dort nur auf einen reduzierten Betrag berechnet. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (8.450 € für Rente, 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung) steigen die Beiträge nicht weiter.

Netto-Tabelle 2026

So viel Netto bleibt im Monat in den beiden häufigsten Steuerklassen, kinderlos, ohne Kirchensteuer und mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag:

BruttoNetto Klasse IAbgabenNetto Klasse III
2.000 €1.477 €26,2 %1.565 €
2.500 €1.769 €29,2 %1.956 €
3.000 €2.054 €31,5 %2.312 €
3.500 €2.333 €33,3 %2.629 €
4.000 €2.606 €34,9 %2.928 €
4.500 €2.871 €36,2 %3.221 €
5.000 €3.130 €37,4 %3.511 €
6.000 €3.642 €39,3 %4.095 €
7.000 €4.180 €40,3 %4.730 €
8.000 €4.680 €41,5 %5.349 €

Abgabenquote: Anteil von Lohnsteuer und Sozialabgaben am Brutto in Klasse I. Richtwerte, gerechnet mit demselben Modell wie der Rechner.

Was von einer Gehaltserhöhung bleibt

Jeder zusätzliche Euro wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, und der steigt mit dem Einkommen. So viel kommt von 100 € mehr brutto im Monat tatsächlich an (Klasse I):

Über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung fallen keine weiteren Sozialabgaben an, dafür greift dann der höhere Steuersatz. Für Gehaltsverhandlungen heißt das: Verhandle brutto, rechne netto. Eine Alternative sind steuerfreie Extras wie Jobticket oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

Die Abgaben im Überblick

AbgabeArbeitnehmeranteil 2026
Lohnsteuer Grundfreibetrag 12.348 € im Jahr0 bis 45 %
Solidaritätszuschlag für die meisten weggefallen5,5 % der Lohnsteuer
Kirchensteuer nur für Kirchenmitglieder8 oder 9 % der Lohnsteuer
Rentenversicherung9,3 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %
Krankenversicherung plus halber Zusatzbeitrag7,3 %
Pflegeversicherung kinderlos ab 23 Jahren1,8 % (2,4 %)

Der Arbeitgeber zahlt die Sozialbeiträge noch einmal in etwa gleicher Höhe obendrauf. Neben dem Gehalt zahlen viele Arbeitgeber bis zu 40 € im Monat als vermögenswirksame Leistungen, was daraus wird, zeigt der VL-Rechner.

Deutschland im internationalen Vergleich

Kaum ein Land belastet Arbeitseinkommen so stark wie Deutschland. Rechnet man Steuern und die Sozialabgaben von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen, gehen bei einem alleinstehenden Durchschnittsverdiener 49,3 % der Arbeitskosten an Staat und Sozialkassen. Nur in Belgien ist der Anteil höher.

Der hohe Wert hat vor allem mit den Sozialabgaben zu tun, die in Deutschland einen großen Teil von Rente, Gesundheit und Pflege finanzieren. Umso wichtiger ist es, die eigenen Spielräume zu nutzen: Steuererklärung, steuerfreie Extras vom Arbeitgeber und vermögenswirksame Leistungen.

Welche Steuerklasse passt zu dir?

Klasse I gilt für Ledige, Klasse II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Verheiratete wählen IV/IV, wenn beide ähnlich verdienen, oder III/V, wenn einer deutlich mehr verdient. Klasse VI gilt für den Zweitjob und hat keine Freibeträge.

Die Steuerklasse ändert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die endgültige Steuer ergibt sich aus der Steuererklärung: Mit III/V gibt es mehr Netto im Monat, aber oft eine Nachzahlung. Mit dem Faktorverfahren lässt sich das vermeiden.

Häufige Fragen zum Nettogehalt

In Steuerklasse I, kinderlos und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 rund 2.606 € netto im Monat. 525 € gehen an Lohnsteuer und 870 € an die Sozialversicherungen. Mit dem Rechner oben passt du Steuerklasse, Kinder, Krankenkasse und Kirchensteuer an.

Wegen des progressiven Steuertarifs: Jeder zusätzliche Euro wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert, der mit dem Einkommen steigt. Dazu kommen die Sozialabgaben. Von 100 € mehr brutto bleiben deshalb je nach Gehalt oft nur 50 bis 60 € netto.

Ledige haben Klasse I, Alleinerziehende Klasse II. Verheiratete wählen IV/IV bei ähnlichem Einkommen oder III/V, wenn einer deutlich mehr verdient. Die Steuerklasse ändert nur die monatlich einbehaltene Lohnsteuer. Die endgültige Steuer stellt die Steuererklärung fest, mit III/V droht deshalb oft eine Nachzahlung.

Nein. Vom Brutto gehen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab, der Arbeitgeber zahlt noch einmal etwa denselben Betrag obendrauf. Dafür bekommst du Rente, Kranken- und Pflegeleistungen sowie Arbeitslosengeld. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Beiträge nicht weiter.

Er liefert einen realistischen Richtwert auf Basis des Einkommensteuertarifs und der Sozialversicherungssätze 2026. Er ist nicht der amtliche Programmablaufplan: Faktorverfahren, Freibeträge, private Krankenversicherung und Sonderfälle der Klassen V und VI sind vereinfacht. Maßgeblich ist deine Lohnabrechnung.

Fast immer. Wer Fahrtkosten, Homeoffice oder Arbeitsmittel absetzt, bekommt häufig mehrere hundert Euro zurück. Mehr dazu auf unserer Seite zur Steuererklärung.

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Richtwert auf Basis des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) und der Sozialversicherungssätze 2026, Beitragsbemessungsgrenzen 8.450 € (RV) und 5.812,50 € (KV) im Monat, vereinfachte Vorsorgepauschale. Faktorverfahren, Freibeträge, private Krankenversicherung und Sonderfälle der Klassen V und VI sind nicht abgebildet. Keine Steuerberatung, maßgeblich ist deine Lohnabrechnung.