Zinsen, Dividenden und Kursgewinne sind in Deutschland bis zu einer Grenze steuerfrei. Diese Grenze heißt Sparerpauschbetrag und liegt bei 1.000 € pro Person und Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner bei 2.000 €. Damit deine Bank oder dein Broker das berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn behält die Bank die Steuer erst einmal ein — auch wenn du eigentlich gar keine zahlen müsstest.
Was ohne Freistellungsauftrag passiert
Kapitalerträge werden direkt an der Quelle versteuert: Die Bank führt 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf ab, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Bekommst du im Jahr 300 € Zinsen und hast keinen Freistellungsauftrag erteilt, fehlen dir sofort rund 79 €. Zurückholen kannst du das Geld nur über die Steuererklärung.
So verteilst du die 1.000 €
Du kannst den Betrag frei auf mehrere Institute aufteilen, in der Summe aber höchstens 1.000 € (bzw. 2.000 € als Paar). Sinnvoll ist eine Verteilung nach den erwarteten Erträgen:
- Tagesgeldkonto: erwartete Zinsen des Jahres, zum Beispiel 20.000 € zu 2 % = 400 €.
- Depot: Dividenden, Ausschüttungen, die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds und mögliche Verkaufsgewinne — den Rest.
- Girokonto ohne Zinsen: braucht keinen Freistellungsauftrag.
Den Freistellungsauftrag erteilst du in der Regel online im Kundenbereich, du brauchst dafür deine Steuer-Identifikationsnummer. Ändern kannst du die Aufteilung jederzeit; sie gilt für das jeweilige Kalenderjahr.
Aktien-ETFs: Teilfreistellung beachten
Bei Aktienfonds mit mindestens 51 % Aktienanteil sind 30 % der Erträge steuerfrei. Von 1.000 € Ausschüttung eines Aktien-ETFs sind also nur 700 € steuerpflichtig und werden mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Dein Freibetrag reicht bei solchen ETFs damit für bis zu rund 1.430 € Ertrag.
Wenn du zu wenig oder zu viel freigestellt hast
Zu wenig: Hat eine Bank Steuer einbehalten, obwohl dein Freibetrag insgesamt nicht ausgeschöpft war, holst du das Geld über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Die Bank stellt dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus.
Zu viel: In der Summe darfst du nicht mehr als 1.000 € freistellen. Banken melden die genutzten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern; Überschreitungen fallen also auf.
Kinder haben einen eigenen Freibetrag
Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 €. Für ein Junior-Depot oder Kindersparbuch stellen die Eltern als gesetzliche Vertreter den Freistellungsauftrag aus. Liegt das gesamte Einkommen eines Kindes unter dem Grundfreibetrag, kann zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragt werden; dann bleiben auch Erträge über 1.000 € steuerfrei.
Checkliste für den Jahresanfang
- Alle Konten und Depots mit Erträgen auflisten.
- Erwartete Zinsen und Ausschüttungen grob schätzen.
- Freistellungsaufträge entsprechend verteilen, Summe höchstens 1.000 € bzw. 2.000 €.
- Im Herbst prüfen, ob die Aufteilung noch passt — etwa nach einem neuen Tagesgeldangebot.
Wie du nicht ausgeschöpfte Beträge und weitere Steuervorteile über die Erklärung zurückholst, steht im Ratgeber zur Steuererklärung.
Allgemeine Informationen, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist deine persönliche Situation.