Arbeitnehmersparzulage
Bis zu 80 € im Jahr geschenkt — zusätzlich zum Zuschuss deines Arbeitgebers. Wie hoch die Zulage ist, wo die Einkommensgrenzen liegen und wie du sie bekommst.
Wie viel Geld gibt es genau?
Die Höhe hängt davon ab, wie du deine vermögenswirksamen Leistungen anlegst.
Beteiligungssparen
Gilt für ETF- und Aktienfondssparpläne. Das ist der lukrativere Topf — und gleichzeitig die Anlageform mit der besten langfristigen Renditeerwartung.
Bausparen & Wohnungsbau
Gilt für Bausparverträge und die Tilgung eines Baudarlehens. Nur sinnvoll, wenn du ohnehin eine Immobilie planst oder schon abzahlst.
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)
Achtung — das ist nicht dein Bruttogehalt. Das zu versteuernde Einkommen liegt nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen oft mehrere tausend Euro darunter. Der Wert steht in deinem letzten Steuerbescheid.
So bekommst du die Zulage
- 1 VL-Vertrag mit förderfähiger Anlage wählen
Nur Beteiligungssparen (ETF/Aktienfonds) und Bausparen sind zulagenberechtigt. Ein reiner Banksparplan bringt zwar Sicherheit, aber keine Arbeitnehmersparzulage.
- 2 Einkommen prüfen
Maßgeblich ist dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Steuerbescheid — nicht das Brutto. Liegst du darüber, bekommst du die Zulage nicht (der Arbeitgeber-Zuschuss bleibt dir trotzdem).
- 3 In der Steuererklärung beantragen
Dein Anbieter übermittelt die VL-Bescheinigung elektronisch ans Finanzamt. Du setzt in der Steuererklärung nur noch das Häkchen bei der Arbeitnehmersparzulage — ein eigener Antrag ist nicht nötig.
- 4 Auf die Auszahlung warten
Die Zulage wird jedes Jahr festgesetzt, aber nicht ausgezahlt. Du bekommst sie gesammelt, wenn die Sperrfrist des Vertrags abgelaufen ist — also nach 7 Jahren.
Häufige Fragen zur Arbeitnehmersparzulage
Beim Beteiligungssparen (ETF- oder Aktienfondssparplan) sind es 20 % auf maximal 400 € im Jahr — also bis zu 80 € jährlich. Beim Bausparen sind es 9 % auf maximal 470 €, rund 42 € im Jahr. Wer beides bespart, kann theoretisch auf rund 122 € im Jahr kommen.
Bei 40.000 € für Ledige und 80.000 € für zusammenveranlagte Paare — gemessen am zu versteuernden Einkommen. Das ist deutlich weniger als dein Bruttogehalt, weil Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge vorher abgezogen werden. Viele liegen darunter, ohne es zu ahnen — schau in Zeile „zu versteuerndes Einkommen" deines letzten Steuerbescheids.
Über deine Einkommensteuererklärung. Ein separater Antrag ist seit Jahren nicht mehr nötig: Dein VL-Anbieter meldet die elektronische VL-Bescheinigung direkt ans Finanzamt, du bestätigst in der Steuererklärung nur noch, dass du die Zulage möchtest.
Nicht jedes Jahr. Das Finanzamt setzt sie jährlich fest, überweist sie aber erst nach Ablauf der Sperrfrist — bei einem klassischen VL-Vertrag also nach 7 Jahren (6 Jahre einzahlen, 1 Jahr ruhen). Dann kommt alles gesammelt.
Ja, wenn du Arbeitnehmer bist und vermögenswirksame Leistungen erhältst oder einzahlst — Auszubildende sind ausdrücklich eingeschlossen und liegen fast immer unter der Einkommensgrenze. Auch Beamte und Soldaten haben Anspruch. Reine Studierende ohne Arbeitsverhältnis nicht.
Dann entfällt nur die staatliche Zulage — der Zuschuss deines Arbeitgebers bleibt davon völlig unberührt. Bis zu 480 € geschenktes Geld im Jahr sind auch ohne Zulage ein sehr gutes Geschäft. In dem Fall kannst du die Anlageform freier wählen, weil die Förderfähigkeit keine Rolle mehr spielt.
Ja. Beteiligungssparen und Bausparen sind zwei getrennte Fördertöpfe und lassen sich kombinieren. Dafür müsstest du allerdings 400 € + 470 € = 870 € im Jahr ansparen — mehr als die 480 € VL-Höchstbetrag. Die Differenz zahlst du also aus eigener Tasche.
Passend dazu
Von der Zulage zum fertigen VL-Vertrag.
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Hinweis: Stand 2026. Fördersätze, Einkommensgrenzen und Höchstbeträge können sich ändern. Keine Steuer- oder Anlageberatung — im Zweifel lohnt ein Blick in den aktuellen Steuerbescheid oder ein Gespräch mit dem Lohnsteuerhilfeverein.