VG Wort für Blogger:Geld für deine Texte

Für jeden Blogartikel mit genug Lesern zahlt die VG Wort einmal im Jahr Geld aus, ganz ohne Werbung. Hier steht, welche Texte zählen, wie du sie meldest und was sich ab 2027 ändert.

Was ein Text bei der VG Wort bringt

Betrag pro gemeldetem Online-Text ohne Verlag, jeweils für die Zugriffe des Vorjahres. Weil immer mehr Texte gemeldet werden, sinkt er seit Jahren.

43,86 € 2022
33,34 € 2023
25,05 € 2024
19,73 € 2025
17,93 € 2026

Quelle: Quotenblätter der VG Wort für die Ausschüttungen 2023, 2025 und 2026. Der Betrag für 2027 wird erst kurz vor der Ausschüttung veröffentlicht. Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, auf dieser Seite gibt es keine Partnerlinks.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pro Text gab es 2026 17,93 €, ohne Verlag bekommst du den vollen Betrag.
  • Der Text braucht mindestens 1.800 Zeichen und genug Zugriffe aus Deutschland, zuletzt 1.500 im Jahr.
  • Mitmachen ist kostenlos, der Vertrag muss bis 31.12. per Post bei der VG Wort sein.
  • Ab 2027 ist Meldeschluss am 31. März, sehr gefragte Texte bekommen Aufschläge.
  • KI-Texte sind ausgeschlossen.

Was ist die VG Wort?

Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie sammelt Geld von Herstellern von Geräten und Speichermedien, weil deren Kunden Texte erlaubt speichern und ausdrucken, und verteilt es an die Autoren. Das Verfahren für Online-Texte heißt METIS. Geld gibt es also nicht fürs Veröffentlichen, sondern als Ausgleich für Privatkopien deiner Texte.

Ausgezahlt für Online-Texte 202549,1 Mio. €
davon an Autoren39,3 Mio. €
Autoren mit Ausschüttung47.713
gezählte Zugriffe 202537,4 Mrd.

Wer mitmachen darf

  • WahrnehmungsvertragDu registrierst dich im Online-Portal T.O.M., druckst den Vertrag aus und schickst ihn unterschrieben per Post. Digitale Unterschriften akzeptiert die VG Wort nicht. Damit er für das laufende Jahr gilt, muss er bis 31. Dezember eingehen.
  • KostenlosDer Vertrag kostet nichts und hat keine Folgekosten. Mitglied musst du nicht werden, als Mitglied zahlst du 10 € im Jahr und bekommst nicht mehr Geld.
  • Wohnort egalMelden dürfen Autoren, Übersetzer und Verlage. Entscheidend ist, dass die Texte in Deutschland gelesen werden.

Welche Texte zählen

  • Mindestens 1.800 ZeichenInklusive Leerzeichen und als zusammenhängender Text. News, FAQs oder Bildunterschriften darfst du nicht zusammenfassen.
  • Genug Zugriffe aus DeutschlandDie VG Wort legt die Schwelle jedes Jahr neu fest, für 2024 waren es 1.500. Das sind rund 125 gezählte Aufrufe im Monat. Gezählt wird das Kalenderjahr, die Zählung beginnt am 1. Januar wieder bei null.
  • Selbst geschriebenNur Autoren, Mitautoren und Übersetzer dürfen melden. Gekaufte Texte und KI-Texte sind ausgeschlossen.
  • Ohne harten KopierschutzHTML, PDF und ePub zählen. Texte hinter einer Bezahlschranke zählen auch, ihre Zugriffe sogar dreifach. Text in Bildern, Videos oder Audios zählt nicht.

Was sich ab der Ausschüttung 2027 ändert

Die VG Wort hat METIS reformiert. Für die Zugriffe aus 2025 galten noch die alten Regeln, für die Zugriffe aus 2026 gelten die neuen:

METIS bis zur Ausschüttung 2026 und ab 2027, laut Verteilungsplan vom 06.06.2026
RegelBis 2026Ab 2027
Meldeschluss1. Juli31. März
Viele Zugriffeein Betrag für alle Texte+20 % ab dem 15-fachen, +40 % ab dem 150-fachen Mindestzugriff
Texte über 10.000 Zeichenhalber Mindestzugriff reicht25 % reichen, aber nur mit ISSN, ISBN oder DOI
Gedichte unter 1.800 Zeichenunbegrenzthöchstens 50 pro Jahr
Sonderausschüttungeinmalig pro Textabgeschafft, ersetzt durch die Verbreitungsausschüttung

Bei einer Schwelle von 1.500 Zugriffen lägen die Aufschläge bei 22.500 und 225.000 Zugriffen. Eine ISSN für einen Blog vergibt die Deutsche Nationalbibliothek kostenlos, wenn er regelmäßig datierte Beiträge veröffentlicht. Rein private Seiten und Angebotsseiten von Firmen sind ausgeschlossen.

So meldest du deine Texte

  1. Bei T.O.M. registrierenIm Portal der VG Wort anmelden und den Wahrnehmungsvertrag per Post schicken.
  2. Zählmarken bestellenIn T.O.M. bestellst du Zählmarken, kleine unsichtbare Bilder mit einem eigenen Code. Sie verfallen nicht.
  3. In jeden Text einbauenEine Zählmarke pro Text, am besten ans Textende. Nach etwa 4 Tagen zeigt T.O.M., dass gezählt wird.
  4. Nach dem Jahreswechsel meldenFür jede Zählmarke mit genug Zugriffen den vollständigen Text melden und bestätigen, dass er nicht von einer KI stammt.
  5. Geld bekommenMeldeschluss ist ab 2027 der 31. März, ausgezahlt wird Ende September. Unter 10 € wird nichts überwiesen.

WordPress-Plugins

Mit einem Plugin baust du die Zählmarken automatisch ein und siehst, welche Texte meldefähig sind:

Plugins im Verzeichnis von WordPress.org, geprüft am 02.11.2026
PluginAnbieterHinweis
VG WORT METISVG Wortoffizielles Plugin, per API-Schlüssel mit dem Portal T.O.M. verbunden
WorthytiggersweltDrittanbieter, über 1.000 aktive Installationen
VG Wort – Report textscrayssnlabsDrittanbieter, wenig verbreitet

Plugins von Dritten hat die VG Wort nicht geprüft. Ältere Plugins wie „Prosodia VGW OS“ findest du im Verzeichnis nicht mehr.

Datenschutz und Cookie-Banner

Damit ein Leser nicht doppelt gezählt wird, setzt die Zählmarke ein Session-Cookie. Die Zählung übernimmt ein Dienstleister im Auftrag der VG Wort. Die VG Wort meint, dass dabei keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden und keine Einwilligung nötig ist. Sie bietet einen Textbaustein für die Datenschutzerklärung an.

Nicht alle sehen das so. Einige Fachleute halten das Cookie für einwilligungspflichtig, ein Gericht hat noch nicht entschieden. Erwähne die Zählmarke in jedem Fall in deiner Datenschutzerklärung. Lädst du sie erst nach Einwilligung, bist du rechtlich vorsichtiger, verlierst aber gezählte Zugriffe.

Was es bringt: ein Beispiel

Ein Blog ohne Verlag hat 20 Artikel, die alle den Mindestzugriff schaffen und rechtzeitig gemeldet werden:

Ausschüttung 2024, 20 × 25,05 €501,00 €
Ausschüttung 2025, 20 × 19,73 €394,60 €
Ausschüttung 2026, 20 × 17,93 €358,60 €
Mit Verlag, 70 % von 2026ca. 251 €

Die VG Wort ist damit ein netter Zusatzverdienst, kein Haupteinkommen. Weil sie nichts kostet, lohnt sie sich aber für jeden, der regelmäßig längere Artikel schreibt. Wie du einen Blog aufbaust, steht im Blog-Ratgeber.

Steuern

  • EinkommensteuerDie Ausschüttung ist steuerpflichtig und gehört in die Steuererklärung des Jahres, in dem sie ankommt. Den Ausschüttungsbrief findest du in T.O.M. unter „Dokumente“.
  • Keine Umsatzsteuer auf METISMETIS ist ein gesetzlicher Vergütungsanspruch, darauf fällt seit 2020 keine Umsatzsteuer an. Auf die Rechnung über die Verwaltungskosten berechnet die VG Wort 19 %.
  • Wohnsitz im AuslandDann behält die VG Wort 15 % Steuer plus Solidaritätszuschlag ein.

Häufige Fehler

  • Eine Zählmarke für die ganze WebsiteJeder Text braucht seine eigene Zählmarke. Mehrere Texte auf einer Seite bekommen je eine.
  • Zählmarke auf ÜbersichtsseitenPlugins für verwandte Beiträge übernehmen das Pixel als Vorschaubild. Setz die Marke ans Textende.
  • Text nachträglich verlängertWer einen Text aufbläht, um auf 1.800 Zeichen zu kommen, riskiert Abweisung und Deaktivierung.
  • Falsche Referrer-EinstellungMit der Browser-Voreinstellung können Zugriffe verloren gehen. Die VG Wort nennt die nötige Einstellung im Handbuch.
  • Gekaufte oder eigene ZugriffeEigene Aufrufe zählen nicht. Gekaufte Zugriffe wertet die VG Wort als Betrug.
  • Mails im SpamDie Erinnerungen kommen von noreply@info.vgwort.de. Landen sie im Spam, verpasst du Fristen.

Häufige Fragen zur VG Wort

Nein. Der Wahrnehmungsvertrag ist kostenlos und hat keine Folgekosten. Die Verwaltungskosten zieht die VG Wort von den Ausschüttungen ab. Nur wer zusätzlich Mitglied wird, zahlt als Autor 10 € im Jahr, Vorteile bei der Ausschüttung bringt das nicht.

Mindestens 1.800 Zeichen inklusive Leerzeichen, als zusammenhängender Text. Mehrere kurze Texte darfst du nicht zusammenfassen. Gedichte sind ausgenommen, ab der Ausschüttung 2027 aber höchstens 50 pro Jahr.

Den Mindestzugriff, den die VG Wort jedes Jahr festlegt. Für 2024 waren es 1.500 Zugriffe aus Deutschland, im Mai 2025 nannte die VG Wort „derzeit 1.500“. Der Wert für 2026 wird um den Jahreswechsel festgelegt. Eigene Aufrufe und Suchmaschinen zählen nicht.

Bei der Ausschüttung 2026 waren es 17,93 € pro Text, 2025 waren es 19,73 €. Schreibst du ohne Verlag, bekommst du den vollen Betrag. Ist ein Verlag beteiligt, erhältst du 70 %.

Ab 2027 bis zum 31. März für die Zugriffe des Vorjahres, gezahlt wird Ende September. Der Wahrnehmungsvertrag muss bis 31. Dezember unterschrieben per Post bei der VG Wort sein.

Nein. Texte aus KI-Tools sind ausgeschlossen, und bei jeder Meldung bestätigst du, dass der Text nicht ausschließlich mit KI erstellt wurde. Wer falsch meldet, riskiert laut VG Wort eine Strafanzeige wegen Betrugs.

Die VG Wort meint nein: Es würden keine personenbezogenen Daten verarbeitet. Sie stellt einen Textbaustein für die Datenschutzerklärung bereit. Einige Fachleute sehen das anders, ein Gericht hat noch nicht entschieden.

Ja, bis zu drei Jahre nach dem Jahr, in dem der Text den Mindestzugriff erreicht hat. Die Zählmarke muss damals aber schon eingebaut gewesen sein.

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Zu den Bonus-Links

Transparenz: Auf dieser Seite gibt es keine Partnerlinks. Quellen: VG Wort (Online-Texte und E-Books, METIS-Reform, Wahrnehmungsvertrag, Mitbestimmung, Satzung, Termine und Fristen, FAQ Zahlungsverkehr, Quotenblätter 2023, 2025 und 2026, Verteilungspläne vom 24.05.2025 und 06.06.2026, METIS-Handbuch 5.1, T.O.M.-Teilnahmebedingungen Juli 2026, Geschäftsbericht 2025, Merkblatt Umsatzsteuer), Deutsche Nationalbibliothek (ISSN), WordPress.org (02.11.2026), §§ 2, 53, 54 UrhG, § 25 TDDDG, §§ 11, 18, 50a EStG, § 19 UStG. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.